Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Im März 2018 haben Katja Heyn und Sandra Becker die Leitung des DKSB und der Projekte übernommen. Passend zu unserem Neustart haben wir im November 2018 einen neuen Vorstand gewählt. Im Juli 2022 haben wir unseren aktuellen Vorstand gewählt und gemeinsam setzen wir uns für die Rechte von Kindern ein und unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern in Zwickau und Umgebung.
Zu unserem Team gehören selbstverständlich noch alle Ehrenamtliche, die uns unterstützen. Vielen Dank!
Am 2. September 2022 feierte der Kinderschutzbund Kreisverband Zwickau e.V. im Rahmen eines Kinderfestes seinen 30. Geburtstag.
Wir dekorierten den Schlobigpark mit Wimpeln und Luftballons. Die Besucher erwarteten Hüpfburgen, Spielstationen, Kinderschminken, eine Zaubershow, Musik, Speisen und Getränke. Auf der Geburtsfeier des DKSB Zwickau sollten die Kinder Spaß haben und mit ihren Familien schöne Erinnerungen sammeln.
Dieses 30. Jubiläum inspirierte uns zu der Idee, in der Stadt Zwickau einen "Platz der Kinderrechte" zu initiieren, der öffentlichkeitswirksam auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam macht. Dieser Platz sollte zum Verweilen und Austausch anregen.
Gemeinsam mit dem Jannik, Arne, Mia, Leonie, Domenic, Ivan, Lu Chan, Zedrik, Lucia und Emily haben wir einen Platz für Kinderrechte erschaffen. Wir bedanken uns bei den Kindern für ihre Kreativität, Durchhaltevermögen und Stärke. Wir bedanken uns beim Kinderhausverein e.V., Silvio Ukat und der Stadt Zwickau. Es war eine besondere Woche!
Das Sommerfest ist ein Dankeschön an all unsere Ehrenamtlichen und Mitglieder!
Wir sind so begeistert, ein solch tolles Team zu haben!
Ein Ehrenamt zu erfüllen oder Mitglied in einem sozialen Verein zu sein ist nicht selbstverständlich - vielen Dank, dass ihr euch für die Kinder, Jugendlichen und Eltern in Zwickau und Umgebung einsetzt.
Im Juli fand die Jahresmitgliederversammlung statt. Mit der Wahl eins neuen Vorstandes und neuer Satzung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.