Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Wir sind Prozessberater für Schutzkonzepte
Die Vorfälle in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, welche in der letzten Zeit in die Öffentlichkeit kamen haben die Öffentlichkeit sensibilisiert. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem § 45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII eine rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für Einrichtungen für Kindern und Jugendliche festgeschrieben.
Wir der Kinderschutzbund KV Zwickau e.V. erweitern unser Angebot und haben uns zum Prozessberater zur Schutzkonzeptentwicklung nach Qualitätsstandart des Landesverband Sachsen professionell ausbilden lassen.
Wir bieten ihnen eine professionelle und fachkundige Unterstützung bei der Erstellung eines Schutz-konzeptes mit Ihnen für ihre Einrichtung.
Was ist ein Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept ist ein Konzept welches Kindertageseinrichtungen und Kinder- und Jugendeinrichtungen zu Erfahrungsräumen und Orten werden lässt, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden sollen. Die Erstellung eines Schutzkonzeptes benötigt Zeit und Dialog. Es bedarf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Der Aufbau eines Schutzkonzeptes wird zu einen Schutzprozess, der nur miteinander entstehen kann.
Einführung in das Schutzkonzept
https://www.youtube.com/watch?v=EZCUECz7Tec
Leitbild
Die Bestandteile des Hauses beinhalten:
- Fortbildungen, Handlungsleitfäden und Kooperationen, welches die Grundlage bieten
- darauf bauend folgt die Verteilung der Personalverantwortung und des Verhaltenskodex für alle Beteiligten
- folglich wird an Präventiven und Partizipierenden Anlaufstellen gearbeitet
- schlussendlich erstellt sich daraus ein Leitbild nach dem Mitarbeiter, Angestellte und Verantwortliche sich bedarfsgerecht orientieren und arbeiten können
Die Grundlage bieten die organisatorischen Strukturen und Gegebenheiten. Weiterhin sind Informationen von Fachkräften, Eltern, Familien, Ehrenamtlichen und Fachkräfte wichtig für das Gelingen eines umsetzbaren Konzeptes.
Ein weiterer Bestandteil ist die Dokumentationsführung der Einrichtung. Was gibt es bereits? Was brauch es eventuell noch. Notwendig bleiben die Hospitationen innerhalb der Einrichtungen, um Abläufe im Geschehen miterleben zu können. Abschließend der Säulenhalle steht die Befragung. Diese wird spielerisch mit den Kindern durchgeführt und durch Fragebögen mit den Eltern erarbeitet. Wichtig im gesamten Entwicklungsprozess bleibt die Transparenz der gemeinsamen Arbeit. Schlussendlich ermittelt sich daraus eine Risiko- Potenzial- Analyse, welche das gesamte im Blick hält und Grundlage für alle Säulen bietet.
Ein gelingendes, lebbares und umsetzbares Schutzkonzept zum Wohle der Kinder und Jugendlichen kann nur mit allen Beteiligten gut gelingen. Mit Hilfe einer Projektgruppe welche grundliegend aus Beteiligten der Einrichtung besteht, arbeiten wir als Prozessberater intensiv, strukturell und strategisch gemeinsam an dem Erstellen eines Schutzkonzeptes. Welches individuelle auf die bestehenden Strukturen und Gegebenheiten Rücksicht nimmt, um das Schutzkonzept leben zu können.
Das Schutzkonzept bietet Kinder und Jugendlichen sowie den Eltern, aber auch den Verantwortlichen Handlungssicherheit, Stabilität und Schutz vor Gewalt in jeglicher Form.
Wir freuen uns diesen wichtigen Prozess mit ihnen und ihrer Einrichtung erleben zu dürfen. Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.